Das NSG „Obere Wümmeniederung“, Kennzeichen NSG LÜ 146 ist in Karte 1 des Landschaftsrahmenplan LK Harburg als Gebiet mit sehr hoher Bedeutung für den Tier-/ Pflanzenartenschutz ausgewiesen ist. Es hat die Gebiets Nr.: 661.
Die obere Wümmeniederung, einst als Sander vor den Gletschern der Saale –Kaltzeit entstanden, ist gekennzeichnet durch Hoch- und Niedermoore und Sandheiden, die sich in ungestörtem bis wenig gestörten Zustand befinden, insbesondere im Großen Torfmoor südlich der Ortschaft Otter. (Übersichtskarte der niedersächsischen Hochmoore und Kleinsthochmoore).
So verschieden das Erscheinungsbild des abschnittweise natürlichen Verlaufes der Wümme und ihrer Nebengewässer ist, so vielfältig sind auch die flussbegleitenden wertvollen Lebensräume. Naturnahe Flussniederungen mit angrenzenden Geestbereichen, Talräume mit vielfältigen Erlenbrüchen und Erlen- Eschenauwäldern, Moorwälder, Feuchtgebüsche, Sümpfe, Grünlandflächen, Röhrichte sowie Feuchtheiden.
Die Wümme einschließlich ihrer Nebengewässer stellt ein repräsentatives Fließgewässersystem für die naturräumliche Region der Stader Geest dar. Sie hat eine große Bedeutung für gefährdete Fische und Rundmäuler und bietet Lebensraum für den bedrohten Fischotter sowie für die in Niedersachsen gefährdete und bundesweit stark gefährdete Grüne Keiljungfer.
Dem Gebiet kommt aufgrund des Vorkommens seltener und gefährdeter Arten und Biotoptypen eine hohe bis sehr hohe Bedeutung zu. So weisen weite Teile des Gebietes eine landesweite Bedeutung als Brutvogellebensräume für Großvögel wie Großer Brachvogel, Baumfalke, Gabelweihe, Kranich, Rotmilan, Seeadler, Schleiereule und Schwarzstorch auf. Kiebitz, Feldlerche und Braunkehlchen finden hier ebenfalls Lebensraum. (EU-Vogelschutzrichtlinie).
Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 038 „Wümmeniederung“.
Zuständig sind die Landkreise Harburg und Heidekreis als untere Naturschutzbehörden.
Auf den Webseiten des NLWKN.Niedersachsen.de finden sich weitere Informationen.